Überbrückungshilfe für Studierende: Wichtige Informationen!

  • Selbsterklärung 2

  • Selbsterklärung Überbrückungshilfe
    Selbsterklärung Überbrückungshilfe

  • Studienbescheinigung

  • Meldebescheinigung

  • Kontoauszüge 1

  • Kontoauszüge 2

  • Erklärung

  • Checkliste Überbrückungshilfe
    Checkliste Überbrückungshilfe

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Update: Die Überbrückungshilfe für Studierende des BMBF wurde verlängert und gilt nun auch für die Dauer des kompletten Sommersemesters 2021.

Studierende können online unter folgendem Link Anträge auf Zuschüsse stellen:

www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de

Auf folgende, aus unserer Sicht wichtige Punkte möchten wir hinweisen:

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Update: The bridging aid for students of the BMBF has been extended and is now also valid for the entire summer semester of 2021.

Starting in November, students will be able to submit grant applications online at the following link:

www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de

We would like to draw your attention to the following points, which we consider important:

For questions and comments, please call the BMBF hotline on 0800 26 23 003 or ueberbrueckungshilfe-studierende@bmbf.bund.de. Please refrain from telephoning the Studentenwerk or sending e-mails to the Studentenwerk in order to ensure that applications are processed and funds paid out quickly.

The amount of the subsidy depends on the account balance on the day before the application is made!

The guidelines and specifications of the BMBF apply. Please adhere strictly to the guidelines and specifications of the BMBF, otherwise the application may be rejected.

Das Wichtigste zur Überbrückungshilfe

Berlin, 1. April 2021. Mit einer weiteren Übersicht über die wichtigsten Punkte will das Deutsche Studentenwerk (DSW), der Verband der Studenten- und Studierendenwerke, Studierende noch einmal vor und bei der Antragstellung von Überbrückungshilfe unterstützen.
Anträge auf Überbrückungshilfe des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) für Studierende in pandemiebedingter Notlage sind ab 1. April 2021 für den Monat April 2021 möglich. Diese Hilfe wird weiterhin angeboten bis Ende September 2021, zum Ende des Sommersemesters 2021. Die Online-Anträge müssen jeweils für einen Monat gestellt werden.

Checkliste Überbrückungshilfe: Das Wichtigste
• Immatrikulation an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland - nicht antragsberechtigt sind Studierende an Verwaltungs- und Bundeswehrhochschulen, im berufsbegleitenden bzw. dualen Studium sowie Gasthörer/-innen
• gültige Ausweisunterlagen
• Wohnsitz und ständiger Aufenthalt in Deutschland
• wesentliche finanzielle Einschnitte – familiäre Unterstützung, Jobben, Selbständigkeit – müssen pandemiebedingt verursacht sein
• Falls diese Einschnitte weder aus dem aktuellen Antragsmonat, noch aus den beiden Vormonaten stammen: Dokumentation von aktuellen Bemühungen, die Notlage zu ändern, zum Beispiel durch zwei abgelehnte Bewerbungen auf einen Nebenjob
• Verfügungsberechtigung über ein inländisches Bankkonto
• bei der Antragstellung Gesamtkontostand unter 500 Euro; Einreichen der vollständigen Kontoauszüge aller Konten aus dem Antrags- und aus dem Vormonat
• Über den Antrag entscheidet nur das für den Antrag zuständige Studenten- oder Studierendenwerk.
„Wichtig ist vor allem dieser Punkt“, erläutert DSW-Generalsekretär Achim Meyer auf der Heyde:
„Wenn der Eintritt der pandemiebedingten Notlage länger zurückliegt als zwei Monate vor dem Monat der Antragstellung, muss dokumentiert werden, dass ich seitdem mich bemüht habe, meine finanzielle Situation zu verbessern, zum Beispiel über Bewerbungen auf Nebenjobs. Wer zum Beispiel im Januar 2021 pandemiebedingt den Nebenjob verloren hat, muss bei einer Antragstellung im April 2021 solche Bemühungen nachweisen.“

Online-Antragstellung auf die BMBF-Überbrückungshilfe:
www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de
Überbrückungshilfe, das Wichtigste: FAQs für Studierende:
www.studentenwerke.de/de/content/ueberbrueckungshilfe-fuer-studierende
BMBF-Telefon-Hotline: 0800 26 23 003
Servicezeiten: Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 8:00 bis 16:00 Uhr, Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr