Statement des DSW zum dritten Entlastungspaket der Bundesregierung

Studiernde essen und lernen draußen

Zum dritten Entlastungspaket der Bundesregierung, wie es Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) heute Vormittag vorgestellt hat, erklärt Matthias Anbuhl, der Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks:

„Studierende stehen in diesem Wintersemester vor einer dramatischen sozialen Notlage. Sie kommen finanziell und psychisch auf dem Zahnfleisch aus der Corona-Pandemie – und wissen angesichts explodierende Preise oftmals nicht, wie sie im Winter Strom, Gas und Lebensmittel bezahlen sollen. Es ist deshalb richtig, dass die Ampel-Koalition hier Studierende stützt.

Studienabbrüche aus Geldmangel kann sich auch unsere Gesellschaft nicht leisten.  Dass die Bundesregierung alle rund 2,9 Millionen Studierenden in Deutschland explizit als Gruppe nennt und sie mit einer Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro unterstützen will, begrüßen wir ausdrücklich. Nachdem vom einmaligen Heizkostenzuschuss nur BAföG-Empfänger/innen – und damit lediglich 11 Prozent der Studierenden profitiert haben –, soll diese Pauschale nun explizit an alle Studierenden gehen. Das ist ein enorm wichtiger Schritt.

Es ist nun wichtig, dass die Auszahlung dieser Einmalzahlung nun möglichst rasch auf den Konten der Studierenden ankommen. Gerade die mehr als 60% der Studierenden, die auf dem freien Wohnungsmarkt leben, brauchen die 200 Euro so schnell es geht.

Auch die geplante Strompreisbremse wird sicher auch den Studierenden helfen. Die Bundesregierung sollte in ihren Bemühungen, die Studierenden insgesamt zu unterstützen, nicht nachlassen. Sie haben inzwischen vier überwiegende Online-Semester klaglos ertragen und sich solidarisch gezeigt.

Zum Sommersemester 2023 wird es zudem darauf ankommen, nach dem Vorbild Österreichs die BAföG-Sätze der Inflation anzupassen und anzuheben und einen jährlichen Inflationsausgleich im BAföG zu verankern.

Die Länder müssen jetzt das Programm des Bundes flankieren. Nötig sind finanzielle Hilfen für die Studierendenwerke, um einen Anstieg der Essenspreise in Mensen und Cafeterien und der Mieten in Studierendenwohnheimen zu begrenzen.“