Das Konrad-Biesalski-Haus muss vorübergehend den Pflegebetrieb einstellen

Blick auf den eingang des KBH

Das Studentenwerk Marburg, als Betreiber des Konrad-Biesalski-Hauses, ist am Dienstag, 31. März über eine neue Verordnung der hessischen Landesregierung informiert worden. Danach gilt ein absolutes Besuchsverbot für voll- und teilstationäre Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegedürftiger Menschen sowie ambulant betreuter Wohngemeinschaften ab Freitag, 3. April. Das KBH ist eine stationäre Einrichtung der Eingliederungshilfe und fällt somit unter diese gesetzliche Änderung. Das KBH ist aber auch ein integratives Haus, das bedeutet, es wohnen in dieser Hausgemeinschaft auch nicht behinderte Studierende, die im Haus natürlich ein und aus gehen. Daher können wir das Besuchsverbot im Haus nicht sicherstellen und damit nicht den notwendigen Schutz für besonders gefährdete Bewohner und müssen deshalb den Pflegebereich des Hauses von Freitag an bis zunächst zum 19. April schließen.

Wir haben mit den anwesenden pflegebedürftigen Bewohnern direkt das persönliche Gespräch gesucht, um den bestmöglichen Schutz für diese zu gewährleisten. Nahezu alle sind zu ihren Familien gefahren und haben sich in häusliche Pflege begeben, vereinzelt wurde ein Fahrdienst organisiert. Eine beeinträchtigte Bewohnerin hat dies abgelehnt und wird auf eigene Verantwortung mit selbstorganisierter Unterstützung im KBH wohnen bleiben. Dies müssen wir so akzeptieren, da die bestehenden Mietverträge unangetastet bleiben. Wir haben die Mietverträge nicht gekündigt, können und wollen dies auch nicht tun - weder bei behinderten, noch bei den anderen Bewohnern. Dies erklärt auch, warum nicht die anderen Bewohner aufgefordert wurden, das Haus zu verlassen. Eine Umsiedlung entweder der behinderten oder der nicht behinderten Studierenden innerhalb des Studentenwerks wäre ebenfalls nicht möglich gewesen.