Versicherungen

Studierende betreten das Studentenhaus am Erlenring

Versicherungen für Studierende: Das Studierendenwerk informiert Sie über wichtige Versicherungen und versichert Sie mit.

Allgemeine Informationen vorweg:

Wer unzureichend versichert ist, für den kann es unter Umständen richtig teuer werden. Aus diesem Grund ist es wichtig, seine persönlichen Versicherungsbedürfnisse zu prüfen und ggf. die ein oder andere Versicherung abzuschließen, um nicht von hohen Kosten überrascht zu werden.

Welche Versicherung Sie wirklich brauchen, hängt dabei von Ihren aktuellen Lebensumständen und auch Ihrem Alter ab.

 

Unfallversicherung für Studierende

Gesetzliche Unfallversicherung für Studierende

Für "Arbeits- oder "Wegeunfälle" (z.B. während der Vorlesung, Teilnahme an Lehrveranstaltungen und Exkursionen (einschl. Pausen), beim Hochschulsport, auf dem Hin- und Rückweg zur Uni, Berufspraktika im Rahmen des Studiums usw.) unterliegen Studierende während der Aus- und Fortbildung dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf alle Tätigkeiten, die in einem zeitlichen, örtlichen und ursächlichen Zusammenhang mit dem Besuch einer Hochschule stehen.

Nähere Informationen zur gesetzlichen Unfallversicherung und der Unfallkasse Hessen finden Sie im Internet unter www.ukh.de.

 

Unfallmeldung

Im Falle eines Unfalls muss dieser schnellstmöglich dem Studierendenwerk
- Gesundheitsdienst - gemeldet werden. Als Studierende füllen Sie bitte das unten stehende Formular aus und leiten es, nach dem Einholen der Unterschrift des zuständigen Sicherheitsreferenten bzw. der zuständigen Sicherheitsreferentin, an das Studierendenwerk – Gesundheitsdienst – weiter.

Hier zur Unfallanzeige

E-Mail: Adresse gesundheitsdienst@stw-mr.de

Telefon für Rückfragen: 06421- 296 112

Erst nach Einreichen Ihrer Unfallanzeige kann der Unfall auch der Unfallkasse Hessen zur endgültigen Bearbeitung gemeldet werden.

 

Freizeitunfallversicherung des Studierendenwerks für Studierende

Das Studierendenwerk Marburg hat Sie zusätzlich privatrechtlich und freiwillig versichern lassen.

Das heißt, Sie sind auch während Ihrer Freizeit unfallversichert (außerhalb der Uni und außerhalb des direkten Weges nach und von der Uni). Grundsätzlich sind nur solche Unfälle versichert, die von der gesetzlichen Unfallversicherung nicht abgedeckt werden. Dieses Angebot erstreckt sich auf das weltweite Unfallrisiko im Freizeitbereich.

Folgende Leistungen werden gewährt:

  • bis zu   20.000,00 €     Invalidität mit Mehrleistung
  • bis zu   40.000,00 €     Vollinvalidität (100% Invalidität)
  • bis zu     2.000,00 €     Tod
  • bis zu     5.000,00 €     für Bergungskosten
  • bis zu     5.000,00 €     für kosmetische Operationen.

Wenn Ihnen diese Versicherungssummen nicht ausreichen, können Sie selbstverständlich bei jeder anderen Versicherung zusätzlich noch eine private Unfallversicherung abschließen.

Unfallmeldung

Auch hier gilt, dass Sie den Unfall unverzüglich dem Studierendenwerk -Gesundheitsdienst- melden müssen. Warten Sie mit einer Unfallmeldung zu lange, so kann der Versicherer auf Grund des Versicherungsvertrages seine Leistungen verweigern.

 

Krankenversicherung für Studierende: Grundregeln und Tarife

Wahl der Krankenversicherung gilt für das gesamte Studium!

Studierende an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen unterliegen in der Regel der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht. Wer vor dem Studium privat versichert war, kann zu Studienbeginn in die gesetzliche Krankenkasse wechseln oder sich innerhalb der ersten drei Monate befreien lassen. Diese Entscheidung für die gesetzliche oder private Krankenversicherung bindet Sie unwiderruflich für die gesamte Dauer des Studiums.

 

Die Familienversicherung

Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres können Sie beitragsfrei über die gesetzliche Krankenversicherung der Eltern mitversichert bleiben. Voraussetzung ist das Einhalten der Einkommensgrenzen (Stand 2026):

  • Allgemeines Einkommen (z. B. Werkstudentenjob): maximal 565 Euro pro Monat.
  • Reiner Minijob: maximal 603 Euro pro Monat.

Fällt die Familienversicherung weg (durch Überschreiten des Alters oder der Einkommensgrenze), müssen Sie sich selbst im günstigen Studententarif versichern. Ein Vergleich der Krankenkassen lohnt sich hier vor allem bei den Zusatzleistungen und Serviceangeboten.

 

Ende der Versicherungspflicht

Die günstige studentische Pflichtversicherung endet mit Ablauf des Semesters, in dem Sie das 30. Lebensjahr vollenden. Danach ist in der Regel eine teurere freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Kasse erforderlich, sofern kein Ausnahmegrund vorliegt. (Eine Verlängerung der Versicherungspflicht kann gegeben sein durch die Art der Ausbildung, familiäre und persönliche Gründe. Diese Gründe müssen jedoch bei der zuständigen Krankenkasse vorgetragen und geprüft werden.)

 

Private Krankenversicherung (PKV)

Um sich zu Studienbeginn privat zu versichern, müssen Sie sich innerhalb der ersten drei Monate von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen. Diese Entscheidung gilt unwiderruflich für das gesamte Studium.

  • Tarife: Die PKV bietet für Studierende den Privaten Studentischen Krankenversicherungs-Tarif (PSKV) Dieser gilt bis zum 34. Lebensjahr, allerdings können die Beiträge schwanken oder steigen.
  • Wichtige Nachteile: Keine kostenlose Familienversicherung für eigene Kinder, Vorkasse bei Arztkosten, mögliche Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge.
  • Wechsel nach dem Studium: Ein Wechsel zurück in die gesetzliche Kasse ist nach Studienende oder nach dem 34. Lebensjahr meist nur über die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung als Arbeitnehmer möglich.

 

Auslands-Krankenversicherung
  • Innerhalb der EU / Schweiz / EWR: Über die gesetzliche Krankenkasse ist man zwar grundsätzlich im europäischen Ausland abgesichert, aber Leistungen wie ein medizinisch notwendiger Krankenrücktransport sind meist nicht Dieser Fall wäre von Ihnen bzw. Ihrer Krankenkasse zu prüfen.
  • Außerhalb der EU (z. B. USA, Asien): Die gesetzliche Kasse zahlt hier gar nicht. Für ein Auslandssemester ist eine private Auslandskrankenversicherung zwingend zu empfehlen.

 

Für ausländische Studierende, die sich nicht gesetzlich versichern können, stehen ebenfalls private Krankenversicherungen zur Verfügung, beispielsweise hier

 

Pflegeversicherung für Studierende

Wer studiert, muss in Deutschland nicht nur kranken-, sondern auch pflegeversichert sein. Je nach deiner Versicherungssituation gelten dafür unterschiedliche Regeln:

  1. Die kostenfreie Familienversicherung

Solange du über deine Eltern gesetzlich oder privat familienversichert bist (in der Regel bis zum 25. Geburtstag), bist du auch in der Pflegeversicherung komplett beitragsfrei mitversichert.

  1. Gesetzlich versicherte Studierende (KVdS)

Fällt die Familienversicherung weg, werden Sie in der Krankenversicherung der Studenten (KVdS) pflichtversichert. Die monatlichen Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung sind bundesweit einheitlich geregelt und hängen vom Alter und Elternstatus ab:

  1. Freiwillig gesetzlich Versicherte (ab 30 Jahren)

Wenn Sie nach dem 30. Lebensjahr freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben, läuft Ihre Pflegeversicherung dort regulär weiter, falls Sie nicht eine private gleichwertige Pflegeversicherung nachweisen.

  1. Privat versicherte Studierende

Wenn Sie sich zu Studienbeginn von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien haben lassen oder sich privat versichern mussten, sind sie gesetzlich verpflichtet, eine private Pflegeversicherung (PPV) abzuschließen.

  • Frist: Der Abschluss muss innerhalb von 6 Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht erfolgen.
  • Kosten & Leistungen: Die private Pflegeversicherung ist im Vergleich oft mit erheblichen Mehrkosten verbunden, muss aber dieselben Mindestleistungen wie die gesetzliche Kasse bieten.

 

Rentenversicherung

Studierende mit mehr als geringfügigen Jobs sind in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig. Dies gilt grundsätzlich auch für Minijobs, es sei denn, es liegt einer der folgenden Ausnahmefälle vor:

  • Befristete Beschäftigung: Von vornherein auf höchstens 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr befristete Aushilfsjobs sind versicherungs- und beitragsfrei (Mehrfachbeschäftigungen werden zusammengerechnet; die Verdiensthöhe ist unerheblich).
  • Vorgeschriebenes Praktikum: Ein in der Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschriebenes Praktikum.
  • Unentgeltliches Praktikum: Ein freiwilliges Praktikum, das unentgeltlich ausgeübt wird,

 

Haftpflichtversicherung

Für Schäden, die Sie bei fremden Personen anrichten, müssen Sie unter Umständen viele Tausend Euro bezahlen, da Sie gesetzlich zum Schadenersatz verpflichtet sind. Haftpflicht ist also die Verpflichtung zum Schadenersatz. Sie haften für Schäden bei Dritten mit Ihrem derzeitigen und zukünftigen Vermögen und - bis zur Pfändungsgrenze - auch mit Ihrem Einkommen. Ein Haftungsanspruch besteht bis der finanzielle Schaden, den Sie angerichtet haben, vollständig ersetzt ist. Die Haftpflichtversicherungen zählen somit zu den wichtigsten Versicherungen.

Mitversichert sind in der Regel der Ehepartner und die Kinder, solange Letztere noch keine Berufsausbildung abgeschlossen haben und noch nicht verheiratet sind. Auch der Partner, mit dem der Versicherungsnehmer in eheähnlicher Lebensgemeinschaft lebt, kann normalerweise kostenlos mitversichert werden. Hierfür ist jedoch meist ein ausdrücklicher Antrag und ein Vermerk in der Versicherungspolice nötig.

Weitere Informationen

Gesundheitsdienst

In der Mensa Erlenring, Studentenhaus,
Ebene 3, Zimmer 304

Montag - Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

und nach Vereinbarung. Um Terminvereinbarung unter

Telefon: 06421- 296 112 oder gesundheitsdienst@stw-mr.de

wird gebeten.