Studium und Behinderung

Der Fahrdinstbus steht vor dem KBH
Konkrete Hilfsangebote

Das Marburger Studierendenwerk bietet verschiedene Services, um es Studierenden mit Behinderungen zu ermöglichen, sich so selbstständig wie möglich im ganz normalen Studienalltag zu bewegen. Dazu gehört, neben einem guten Beratungsangebot und einem Mensa-Begleitservice, ganz besonders die Einrichtung des integrativen Studierendenwohnheims Konrad-Biesalski-Haus, in dem Studierende mit und ohne Behinderung zusammen wohnen. Im Folgenden geben wir Ihnen einen kurzen Überblick.

Angebote des Studierendenwerks Marburg

Konrad-Biesalski-Haus

Inklusives Wohnheim für Studierende - Stationäre Einrichtung der Eingliederungshilfe

Wir sind

ein inklusives Studierendenwohnheim  in dem Studierende mit und ohne Behinderung wohnen.

Wir bieten

individuell vereinbarte Assistenzleistungen und Hilfestellungen um optimale Studienbedingungen für Studierende mit Behinderungen zu ermöglichen.

Alle von uns betreuten Studierende sind frei in der Gestaltung ihres Tagesablaufs und ihres Studiums.

Selbstbestimmung und Inklusion sind Leitgedanken, die unser Handeln bestimmen.

Unser Leistungsangebot

In barrierefrei ausgestatteten Einzelzimmern mit Assistenzrufanlage bieten wir bedarfsorientiert und auf Wunsch der Studierenden Beratung, Assistenz, Hilfestellung, Anleitung oder umfassende Hilfestellung unter anderem in den Bereichen:

  • alltägliche Lebensführung z. B. Einkaufen und  Wäschepflege
  • individuelle Basisversorgung z. B. Körperpflege und Ernährung
  • Teilnahme am kulturellen und gesellschaftlichen Leben z.B. Transport und Begleitung zu Veranstaltungen

Wir organisieren Hilfeleistungen für ein geregeltes Studium

  • Studienbegleitung
  • Schreibhilfen und
  • Fahrdienste

Unser hauseigener Busfahrdienst mit rollstuhlgerecht ausgestatteten Fahrzeugen steht unseren Bewohnern von 7.30 bis 23.30 Uhr zur Verfügung. Der Transport zu den Vorlesungen, zur Mensa etc. oder privaten Terminen innerhalb von Marburg ist damit gewährleistet.

Dienstleistungen stehen unseren Bewohnern 24 Stunden am Tag auf Abruf zur Verfügung. Dabei ist uns wichtig, dass ihre Privatsphäre gewahrt bleibt bei gleichzeitiger Möglichkeit, jederzeit Unterstützung abrufen zu können.

Kontakt:

Rund ums Wohnen:
Studierendenwerk Marburg
Erlenring 5, 35037 Marburg
+ 49 (0) 6421/296-140 (Gerald Pauly)
+ 49 (0) 6421/203-299 (Sabine Hügel-Bleser)
wohnen@studentenwerk-marburg.de
www.studentenwerk-marburg.de

Mensa-Service - wir helfen Ihnen vor Ort!

Mit unserem „Mensa-Service“ erhalten Studierende mit Beeinträchtigung - ob es sich dabei um eine Sehbehinderung oder auch ein anderes Handicap handelt, Orientierungshilfen und zusätzliche Beratung. Im Eingangsbereich der Mensa Erlenring steht Studierenden mit Behinderung in der Mittagszeit täglich von 12:00 bis 14:15 Uhr ein Service zur Verfügung, der sie bei den folgenden Aufgaben unterstützt:

  • Hilfe bei der räumlichen Orientierung und Informationen über die Funktionsbereiche im Haus
  • Bekanntmachung mit den Informationsschriften für die Studierenden der Philipps-Universität Marburg in der Auslage,
  • Lesen der täglichen Speisekarte
  • Hilfe beim Kauf und bei der Aufwertung der UCard
  • Führung zur Essensausgabe, Essenspräsentation und Tablettservice
  • Führung zu einem freien Platz am Tisch
  • Betreuung am Tisch (Fleisch schneiden, Getränke holen etc.)
  • Abräumen des Geschirrs und Transport zur Geschirrrücknahme
  • Führung zu Abteilungen im Studentenwerk (Kasse, Verwaltung, Wohnheimservice u.a.)

Der Anlaufpunkt in der Eingangshalle ist unser Info-Point. Die Studierenden fühlen sich gut betreut und können ihre Mittagspause ohne Stress genießen. Dieser Service ist ein bedeutendes Element zur gleichberechtigten Teilhabe behinderter Studierender am Studienalltag. Er stellt eine Möglichkeit dar, der Ausgrenzung und Diskriminierung der Betroffenen vorzubeugen und Inklusion zu unterstützen.

Weitere Hilfsangebote

Servicestelle für behinderte Studierende (SBS) an der Philipps-Universität Marburg

Hier erhalten sie Informationen rund ums Studium, insbesondere:

  • Informationen für  Studierende mit Hörbehinderung
  • Informationen für Studierende mit Blindheit und/oder Sehbehinderung
  • Informationen für Studierende mit körperlicher Behinderung
  • Beratung für Studierende mit Behinderung / Beeinträchtigung
  • Weitere wichtige Adressen für Studierende mit Behinderung und/oder chronischer Krankheit

Kontakt: Servicestelle für behinderte Studierende (SBS)

Weitere Adressen für Studierende mit Behinderungen:
Finanzierungsmöglichkeiten für Studierende mit Behinderungen

Finanzielle Eigenmittel

Auch für Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten steht die Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) zur Studienfinanzierung an erster Stelle, wenn keine ausreichenden eigenen Mittel zur Verfügung stehen. BAföG beantragen Studienbewerber/innen beim Amt für Ausbildungsförderung des Studentenwerks Marburg. Dort ist man ihnen in allen Fragen der BAföG-Förderung behilflich.

BAföG

Die BAföG-Bestimmungen berücksichtigen durch den Ansatz eines zusätzlichen Härtefreibetrages beim Elterneinkommen, durch die Möglichkeit einer Verlängerung der Förderungshöchstdauer und durch spezielle Rückzahlungsmodalitäten die besondere Lage von behinderten Studierenden. Behinderungsbedingte Mehrausgaben während des Studiums finden bei der BAföG-Berechnung allerdings keine Berücksichtigung. Hier greifen unter bestimmten Voraussetzungen verschiedene Paragraphen in den Sozialgesetzbüchern.

Gehörlose Studierende können bei Gesprächen im BAföG-Amt auf Wunsch in Gebärdensprache kommunizieren. Ein Gebärdensprachdolmetscher wird auf Wunsch gestellt. Bitte wenden Sie sich hierzu an das Amt für Ausbildungsförderung.

Stipendien

Im Rahmen der Begabtenförderung kann ein Studium durch Stipendienmittel (teil)finanziert werden. Die Modalitäten sind je nach Förderungswerk unterschiedlich und bei den Begabtenförderungswerken zu erfragen. Daneben gibt es eine Reihe weiterer Institutionen, die unterschiedliche Gruppen von Studierenden unterstützen. Mehr Informationen gibt es unter:

https://www.uni-marburg.de/de/studium/service/sbs/studium/sehen/stipendien

www.e-fellows.net

www.stiftungsindex.de/sfoerderung.htm

www.daad.de

www.barrierefrei-studieren.de

Besonderheiten bei der Studienplatzvergabe für Studierende mit Behinderung

Bewerbung für zulassungsbeschränkte Studiengänge

Studieninteressierte mit Behinderung oder chronischen Krankheiten können u.U. bei der Bewerbung für einen zulassungsbeschränkten Studiengang Sonderanträge stellen, die behinderungsbedingte Nachteile ausgleichen helfen sollen. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Stiftung für Hochschulzulassung: www.hochschulstart.de

Berücksichtigung des ersten Studienortwunsches

Studienbewerber/innen mit einem Schwerbehindertenausweis können in der Regel davon ausgehen, dass die Stiftung für Hochschulzulassung ihren Studienortwunsch verwirklicht. Ohne Schwerbehindertenausweis kann ein Antrag auf bevorzugte Berücksichtigung des ersten Studienortwunsch gestellt werden. Außerdem gibt es die Möglichkeit, folgende Sonderanträge zu stellen:

Härtefallantrag

Mit dem Härtefallantrag können Bewerber/innen, die sich in einer schwerwiegenden Ausnahmesituation befinden beantragen, sofort zum Studium zugelassen zu werden. Der Nachweis der Schwerbehinderung allein reicht für die Anerkennung als Härtefall nicht aus. Gesundheitliche Umstände müssen vielmehr durch ein ausführliches fachärztliches Gutachten belegt werden. Als besondere gesundheitliche Umstände gilt bspw. eine Krankheit mit der Tendenz zur Verschlimmerung, so dass mit hoher Wahrscheinlichkeit die Belastungen eines Studiums in Zukunft nicht durchzustehen sind, was die die sofortige Zulassung erfordert.

Das fachärztliche Gutachten muss zu den o.g. Punkten hinreichend Stellung nehmen. Es muss insbesondere konkrete und nachvollziehbare Ausführungen zur Entstehung, Schwere, Verlauf, Behandlungsmöglichkeiten und künftiger Entwicklung der gesundheitlichen Beeinträchtigungen enthalten. Es ist zu beachten, dass die Anerkennung nur möglich ist, wenn der/die Studienbewerber/in sich in einer so schwerwiegenden persönlichen Situation befindet, dass die Ablehnung eines Zulassungsantrags schlechthin unzumutbar ist.

Antrag auf Nachteilsausgleich

a) Antrag auf Verbesserung der Durchschnittsnote
b) Antrag auf Verbesserung der Wartezeit

Diese Anträge können gestellt werden, wenn sich besondere Umstände in einer Person, die diese nicht zu vertreten hat, nachteilig auf die Durchschnittsnote ausgewirkt haben bzw. den Erwerb der Studienberechtigung verzögert haben und dadurch weniger Wartezeit vorgewiesen werden kann (bspw. längere schwere Krankheit).

Für den Nachweis dieser Umstände müssen ein fachärztliches Gutachten, der Schwerbehindertenausweis oder der Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes und zusätzlich weitere zum Nachweis geeignete Unterlagen vorgelegt werden.

Allerdings reicht der Nachweis des Umstandes allein für die Begründung des Antrages nicht aus. Es muss zusätzlich nachgewiesen werden, inwiefern der Umstand auf die Abiturdurchschnittsnote Einfluss hatte bzw. den Erwerb der Studienberechtigung verzögert hat und dadurch weniger Wartezeit vorgewiesen werden kann. Geht der Leistungsabfall aus den Zeugnissen nicht eindeutig hervor, muss zusätzlich ein Schulgutachten eingereicht werden.

Persönliche Assistenzen

Viele Studierende mit Behinderungen benötigen neben technischen Hilfen auch persönliche Hilfen im Studium: zur Unterstützung in Vorlesungen und Seminaren, zur Vor- und Nachbereitung des Lehrstoffes, zur Unterstützung im Haushalt und ggf. für Pflegeleistungen.

Studienhelfer/ innen

Studienhelfer/innen sind in der Regel Kommilitonen/innen aus demselben Semester oder aus höheren Semestern. Sie stehen für Assistenzleistungen zur Verfügung, die im Studienalltag notwendig werden. So fertigen sie etwa Mitschriften für Studierende mit Hörbehinderungen an und helfen ihnen, den Stoff einzelner Vorlesungen bzw. Seminare noch einmal aufzuarbeiten.

Mobile Hilfsdienste

Für bestimmte einzelne Assistenzleistungen wie hauswirtschaftliche Dienste, Mahlzeitendienste usw. können Studierende mit Behinderungen auch Organisationen, die sogenannte mobile Hilfsdienste anbieten, in Anspruch nehmen. Allerdings setzen diese in ihrem Hilfsangebot jeweils verschiedene Schwerpunkte. Sie sind sehr unterschiedlich ausgebaut und bieten ihre Assistenzleistungen teilweise nur in unzureichendem Umfang an.

Technische Hilfsmittel

Für Studierende mit Behinderungen sind technische Geräte und Arbeitsmittel häufig eine notwendige Grundlage zur Durchführung des Hochschulstudiums.

Hörgeschädigte Studierende können etwa auf Mikroport-Anlagen zurückgreifen: eine Sender-Empfänger-Kombination zur drahtlosen Schallübertragung. Sehgeschädigte Studierende können individuell angemessene Sehgeräte, Lupen usw. nutzen. Beratung hierzu finden sie häufig bei ihren Krankenkassen. Darüber hinaus können die Kosten im Rahmen von Berufsfindungsmaßnahmen vom Arbeitsamt getragen werden. Zusätzlich gibt es weitere Hilfsmittel wie spezielle Computerausrüstung für sehgeschädigte Menschen oder Lesegeräte mit stark vergrößerter Wiedergabe auf dem Bildschirm.

Leistungen der Hochschulen

Einige Hochschulen stellen Hilfen bereit, die von Studierenden mit Behinderungen genutzt werden können, beispielsweise spezielle Computerarbeitsplätze für Studierende mit Sehschädigungen oder Mikroport-Anlagen zur Ausleihe für hörbehinderte Studierende.

Finanzierung von Assistenzen und technischen Hilfsmitteln

Für die Finanzierung von persönlichen Hilfen wie Gebärdensprachdolmetscher/innen, Vorlesekräften, Studienhelfer/innen, ambulanten Hilfen und persönlicher Assistenz/Pflege kommen Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch bzw. dem Pflegeversicherungsgesetz in Frage. Als Kostenträger bei der Finanzierung von Hilfsmitteln kommen unter bestimmten Voraussetzungen die Krankenkassen oder auch Sozialhilfeträger in Betracht. Die Versorgung mit Hilfsmitteln im Rahmen der Sozialhilfe wird nur gewährt, wenn das Hilfsmittel im Einzelfall erforderlich und geeignet ist, zum Ausgleich der durch die Behinderung bedingten Mängel beizutragen und der Behinderte das Hilfsmittel bedienen kann.

Deutsche Blindenstudienanstalt e.V.

Die "blista" ist ein bundesweit einzigartiges Kompetenzzentrum für blinde und sehbehinderte Menschen. Im Mittelpunkt der Arbeit der Deutschen Blindenstudienanstalt  steht der Gedanke der Hilfe zur Selbsthilfe.

Sie trägt mit ihrer Arbeit zur gesellschaftlichen und beruflichen Eingliederung Blinder und Sehbehinderter bei. Die blista ist ein anerkannter freier Träger im Paritätischen Wohlfahrtsverband und arbeitet eng mit weiteren Selbsthilfeorganisationen zusammen.

Bei der blista finden Sie ein umfassendes Angebot für jedes Lebensalter.

  • In der Carl-Strehl-Schule wird eine gymnasiale und weiterführende berufliche Schulform angeboten.
  • Im Internat wird persönliche Entwicklung und soziales Lernen in Wohngruppen gefördert, die im Stadtgebiet Marburgs verteilt sind.
  • Im Reha-Bereich werden - von der Frühförderung über Orientierung/Mobilität bis zur Sehrestberatung - Fähigkeiten zur Bewältigung des Alltags vermittelt.
  • Im Medienbereich werden Literatur in Punktschrift, Großdruck und als Hörbuch produziert, verkauft und verliehen.
  • In Verwaltung, Technik und Hauswirtschaft arbeiten Fachleute unterstützend mit allen Bereichen zusammen.

Nähere Informationen finden sie unter blista.de

Ein junger Mann steht neben einer jungen Frau, die im Rollstuhl sitzt

Das Studierendenwerk Marburg tritt ein, für die Schaffung gleichberechtigter Teilhabemöglichkeiten für Studierende mit Behinderung und chronischer Krankheit.

Beratung für Studierende mit Behinderung und chronischer Krankheit befähigt diese Studierende dazu, selbstbestimmt, gleichberechtigt und letztlich ohne fremde Hilfe ihr Studium bewältigen und am Leben in der Hochschule teilnehmen zu können.

15,7% der Marburger Studierenden haben eine gesundheitliche Beeinträchtigung - oft wird durch dieses Handicap das Studium erschwert. Das Ergebnis einer bundesweiten Studie zeigt, dass in Deutschland Studierende mit Behinderung häufiger ihr Studium unterbrechen als nichtbehinderte Studierende. (27% vs. 8%) und länger studieren (7,9 vs. 6,8 Semester).

In den vergangenen Jahren hat es vielfältige Bemühungen gegeben, um für Menschen mit Behinderung und chronischer Krankheit gleiche Chancen beim Hochschulstudium zu schaffen. Dies hat zu erheblichen Verbesserungen der Studiensituation geführt. Studierende mit Behinderung und chronischer Krankheit haben jedoch auch heute noch neben ihrer individuellen Beeinträchtigung viele strukturelle Defizite im Hochschulbereich zu kompensieren und bestehende Barrieren zu überwinden.