Hilfen für Studierende

Benötigen Sie Unterstützung, weil
  • Sie eine Behinderung haben,
  • Sie sich um Ihr Kind kümmern müssen,
  • Ihre Studienfinanzierung nicht mehr ausreicht oder
  • Sie Probleme mit dem Studium haben?

... dann sind Sie bei uns richtig !
Die Beratungsstellen des Studierendenwerks Marburg in Zusammenarbeit mit der Philipps-Universität finden auch für Ihre Probleme eine Lösung.

Darüber hinaus bieten wir einige individuelle Lösungen für Nofälle und besondere Lebenslagen. Wie diese konkreten Hilfen aussehen, erfahren Sie hier.

 

Unser Mensa-Service

Das Studierendenwerk Marburg möchte mit seinem Mensa-Service allen (seh)behinderten Studierenden, die das Studentenhaus aufsuchen, Orientierungshilfe und zusätzliche Beratung anbieten. Im Eingangsbereich der Mensa Erlenring stehen zwischen 11:30 Uhr und 14:00 Uhr Studierende bereit - leicht erkennbar am Mensa-Service Tshirt  - und stellen ihre Dienste zur Verfügung. Der Anlaufpunkt in der Eingangshalle ist unser Info-Point.

Folgende Aufgaben hat der Mensa-Service übernommen:

  • Hilfe bei der Orientierung und Informationen über die Funktionsbereiche im Haus
  • Bekanntmachung mit den Informationsschriften für die Studierenden
  • Lesen der tägliche Speisekarte
  • Hilfe bei Kauf und Aufwertung der UCard
  • Führung zur Essensausgabe, Essenpräsentation und Tablettservice
  • Führung zu einem freien Platz am Tisch
  • Betreuung am Tisch (Fleisch schneiden,  Getränke holen stc)
  • Abräumen des Geschirrs und Transport zur Geschirrrücknahme
  • Führung zu den Abteilungen im Studierendenwerk (Kasse, Verwaltung, Wohnservice u.a.)

Die (seh)behinderten Studierenden fühlen sich gut betreut und können ihre Mittagspause ohne Stress genießen. Dieser Service ist ein bedeutendes Element zur gleichberechtigten Teilhabe behinderter Studierender am Studienalltag anzusehen. Er stellt eine Möglichkeit dar, der Ausgrenzung und Diskriminierung der Betroffenen vorzubeugen und Inklusion zu unterstützen.

Der Mensa-Service finanziert sich über Spendengelder - wenn Sie uns bei der Unterstützung behinderter Studierender helfen wollen, dann würden wir uns über Ihren Beitrag sehr freuen!

Freitische für Studierende

Für bedürftige Studierende vergibt das Studierendenwerk auch Hilfeleistungen in Form von Mensa-Freitischen. Dafür werden Essensmarken ausgegeben. Die Bedingungen für die Vergabe sind in der Sozialberatungsstelle im Studierendenwerk Marburg zu erfahren.

In besonden Fällen - vorzugsweise für ausländische Studierende mit Finanzierungsproblemen - bietet das Studierendenwerk Marburg die Möglichkeit, einen Zuverdienst im Studierendenwerk zu erhalten. Dies ist jedoch nur möglich, wenn Arbeitsleistungen vakant sind.

Hilfen für finanziell in Not geratende Studierende

Studierende mit finanziellen Problemen können unter bestimmten Bedingungen weitere Hilfen vom Studierendenwerk erhalten.  Neben der Inanspruchnahme unserer Sozialberatung, die Ihnen in schwierigen Situationen dieser Art mit Rat und Tat unterstützt, bietet Ihnen auch unsere Abteilung Wohnen Möglichkeiten, Ihre Mietzahlungen zu leisten. Dabei wird von Fall zu Fall entschieden - einen gesetzlichen Anspruch auf diese Hilfeleistungen gibt es nicht.

Deshalb - nutzen Sie die Sprechstunden unserer  Sozialberatung rechtzeitig. Wir helfen, wo wir können!

Sozialhilfe für Studierende

Für Studierende ist es nicht leicht, Sozialhilfe oder eine Grundsicherung zu erhalten.

Liegt eine Behinderung vor, sind für die Finanzierung des behinderungsbedingten Mehraufwandes zwei Arten von Sozialhilfe vorgesehen:

  • Hilfe zum Lebensunterhalt (nach dem Bundessozialhilfegesetz, SGB XII) - Behinderungsbedingter Mehrbedarf im Alltag (siehe Abschnitt Behinderungsbedingter Mehrbedarf im Alltag)
  • Hilfe in besonderen Lebenslagen (SGB XII) - Behinderungsbedingter Mehrbedarf bei studienspezifischen Hilfsmitteln.

Die Anträge für die Gewährung des Mehrbedarfs müssen bei den Trägern für Sozialhilfe gestellt werden. Wichtig dabei ist die jeweilige Begründung für den Mehrbedarf. Es muss nachgewiesen werden, dass die geforderten Hilfsmittel erforderlich und geeignet sind.

Die Zuständigkeit eines Sozialamtes richtet sich nach dem Hauptwohnsitz des Antragstellers. Der überörtliche Sozialträger ist der Landeswohlfahrtsverband.

Nachrangigkeit der Sozialhilfe

Ein wichtiger Punkt ist ebenfalls, dass die Sozialhilfe nachrangig ist. Das bedeutet, dass diese nur zum Tragen kommt, wenn der notwendige Bedarf nicht durch Selbsthilfe oder Leistungen anderer, insbesondere durch unterhaltspflichtige Angehörige oder andere Sozialleistungsträger, gedeckt werden kann (SGB XII, § 2, Abs. 1).

Andere Sozialleistungsträger sind z.B. die Ämter für Ausbildungsförderung, die Sozialversicherungsträger, also die Unfall-, Renten-, Kranken- und Pflegeversicherungsträger, und die Versorgungsämter mit Entschädigungsleistungen für Gesundheitsopfer.

Der Nachrang der Sozialhilfe wird besonders deutlich bei der Hilfe in besonderen Lebenslagen. Ein großer Teil der dafür im SGB XII vorgesehenen Hilfen kommt bei Studierenden deshalb nicht zum Tragen, weil sie diese Hilfen schon von anderen Sozialleistungsträgern erhalten.

An praktisch bedeutsamen Hilfen in besonderen Lebenslagen bleiben für Studierende vor allem die Eingliederungshilfe zum Ausgleich von Behinderungen und die Hilfe zur Pflege bei Pflegebedürftigkeit. Auch in diesen beiden Bereichen leisten jedoch die Kranken- bzw. Pflegekassen für einen Teil der Leistungen vorrangig Unterstützung.

Studierende können Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nur in besonderen Härtefällen als Darlehen erhalten. Ein solcher Härtefall liegt nicht bereits darin, dass ein Studium abgebrochen werden muss, um die Arbeitskraft zur Bestreitung des Lebensunterhalts einzusetzen.