Bildungskredit

Der Bildungskredit ist ein Programm des Bundes mit vorgegebenem Budget. Das Bildungskreditprogramm ist völlig unabhängig von der Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), die Förderung ist also parallel möglich. Im Gegensatz zum BAföG besteht kein Rechtsanspruch auf den Bildungskredit.

Zielsetzung ist ein Angebot eines zinsgünstigen Kredits zur Unterstützung von Studierenden sowie Schülern in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen zu schaffen.

Antragsberechtigter Personenkreis

Deutsche Schüler, Studierende und Praktikanten, unter bestimmten Voraussetzungen auch ausländische Auszubildende. Altersmäßige Voraussetzung ist einerseits Volljährigkeit, andererseits wird der Kredit nur bis zur Vollendung des 36. Lebensjahres gewährt.

Voraussetzungen

Einkommen und Vermögen des Auszubildenden oder seiner Eltern spielen keine Rolle. Mit dem Bildungskreditprogramm werden nur Ausbildungen gefördert, die auch im Rahmen des BAföG anerkannt sind, der Besuch einer ausländischen Ausbildungsstätte (oder Praktikum), wenn er dem Besuch einer inländischen Ausbildungsstätte gleichwertig ist.

Berechtigt sind

- Schüler mit Berufsabschluss oder im vorletzten oder letzten Jahr einer schulischen Ausbildung, die zum Berufsabschluss führt.

- Studierende, die sich in einer fortgeschrittenen Phase ihrer Ausbildung befinden, z. B. die Zwischenprüfung ihres Studiengangs bestanden haben, nach einem Bachelor-Abschluss ein Masterstudium oder ein Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbaustudium betreiben. Der Bildungskredit wird i.d.R. nur bis zum Ende des 12. Studiensemesters gewährt, darüber hinaus auch bei Zulassung zum Examen und der Bestätigung über die Möglichkeit eines Studienabschlusses innerhalb des Förderungszeitraums (bei Humanmedizin gilt das Kreditprogramm auch für das praktische Jahr).

Art und Dauer der Förderung

Der Bildungskredit von 300 Euro monatlich wird für max. 24 Monate gewährt. Falls ein bestimmter Betrag für die Finanzierung eines außergewöhnlichen Aufwandes benötigt wird, kann einmalig ein Teil des Kredites bis zur Höhe von 6 Raten als Abschlag im voraus ausgezahlt werden. Der Kredit wird von der Auszahlung an verzinst. Bis zum Beginn der Rückzahlung werden die Zinsen jedoch gestundet. Als Zinssatz wird die zinsgünstige European Interbank Offered Rate (EURIBOR) erhoben, zuzüglich eines Aufschlags von einem Prozent.

Verfahren

Schriftliche Beantragung beim Bundesverwaltungsamt (BVA), 50728 Köln oder per Internet unter www.bva.bund.de . Die Antragsformulare sind online abrufbar.

Das Bundesverwaltungsamt prüft und erteilt bei Vorliegen der Förderungsvoraussetzungen einen Bewilligungsbescheid, der den Auszubildenden berechtigt, einen privatrechtlichen Kreditvertrag mit der KfW (ehem. Kreditanstalt für Wiederaufbau) in Frankfurt/Main abzuschließen. Damit der Förderungsbescheid des BVA wirksam bleibt, muss das Vertragsangebot innerhalb eines Monats angenommen und unterzeichnet an die KfW geschickt werden. Die Auszahlung erfolgt dann direkt durch die KfW.

Über die Förderungsbestimmungen im Detail werden sie im Studierendenwerk Marburg beraten.

Rückzahlung

Der Bildungskredit plus Zinsen ist nach einer mit der ersten Auszahlung beginnenden Frist von 4 Jahren in monatlichen Raten von 120 Euro an die KfW zurückzuzahlen. Er kann aber auch vorab ganz oder teilweise zurückgezahlt werden.