Jobben und BAföG

Jobben und BAföG sind kein Widerspruch!

Die nachfolgenden Beispiele verdeutlichen, dass auch bei entsprechendem Einkommen aus einem Job die Ausbildungsförderung nicht oder nur verhältnismäßig gering gekürzt wird.

Ein Antrag lohnt sich also auch bei einem Nebenverdienst!

Derzeit können im Bewilligungszeitraum (= nicht Kalenderjahr) 6.240,00 € brutto nebenbei verdient werden, ohne dass es zu einer Anrechnung auf den Förderungsanspruch kommt (siehe nachfofolgende Beispiele).

Beispiel 1:

Bruttoeinkommen im Bewilligungszeitraum von 12 Monaten 6.240,00 €
abzüglich Arbeitnehmerpauschbetrag für Werbungskosten 1.200,00 €
ergibt Einkünfte 5.040,00 €
monatliche Einkünfte (1/12 von 5040,00 €)    525,00 €
abzüglich Sozialversicherungspauschale (21,6% von 420,00 €)      90,72 €
abzüglich Freibetrag Auszubildende    330,00 €
ergibt eine monatliche Anrechnung von        0,00 €

Beispiel 2:

Bruttoeinkommen im Bewilligungszeitraum von 12 Monaten 7.500,00 €
abzüglich Arbeitnehmerpauschbetrag für Werbungskosten 1.200,00 €
ergibt Einkünfte 6.300,00 €
monatliche Einkünfte (1/12 von 6.300,00 €)    420,00 €
abzüglich Sozialversicherungspauschale (21,6% von 525,00 €)     113,40 €
abzüglich Freibetrag Auszubildende    330,00 €
ergibt eine monatliche Anrechnung von        81,60 €
bei gleichzeitigem Bezug von Waisenrente
Waisenrente monatlich    190,00 €
abzüglich Freibetrag Waisenrente    180,00 €
ergibt eine monatliche Anrechnung von       10,00 €
insgesamt monatlich anzurechnen (81,60 € + 10,00 €)       91,60 €

Beispiel 3:

Bruttoeinkommen im Bewilligungszeitraum von 12 Monaten 20.000,00 €
abzüglich Arbeitnehmerpauschbetrag für Werbungskosten   1.200,00 €
ergibt Einkünfte 18.800,00 €
monatliche Einkünfte (1/12 von 18.800,00 € )    1.566,66 €
abzüglich Einkommen- und Kirchensteuer (pauschal ermittelt)          74,79 €
abzüglich Sozialversicherungspauschale (21,6% von 1.566,66 €)       338,39 €
abzüglich Freibetrag Auszubildender (330,00 €) und Freibetrag Kind (730,00 €)    1.060,00 €
ergibt eine monatliche Anrechnung von         93,48 €

 

Die Berechnungsbeispiele gelten für Bewilligungszeiträume ab dem Wintersemester 2022/2023. Bei kürzeren Bewilligungszeiträumen kann es zu höheren Anrechnungen kommen.

Nicht berücksichtigt ist bei den gebildeten Beispielen anzurechnendes Einkommen der Eltern. Dies kann nur im Einzelfall berechnet werden. Hierüber und über sonstige Bedingungen informiert Sie gerne Ihr BAföG-Amt.

Für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird nicht gehaftet.