Aktuelle Bedarfssätze und Freibeträge

Bedarfssatz für Studierende         in der BRD bzw. innerhalb der EU
außerhalb wohnend bei den Eltern wohnend
Bedarf für die Unterkunft 452,00 €

360,00 €

452,00 €

59,00 €

Regelbedarf ­812,00 € 511,00 €
Krankenversicherungszuschlag (gesetzl. KV) / ab dem 30. Lebensjahr

Pflegeversicherungszuschlag / ab dem 30. Lebensjahr

94,00 € / 168,00 €

28,00 € / 38,00 €

94,00 € / 168,00 €

28,00 € / 38,00 €

Maximalförderung 934,00 € 633,00 €

BAföG-Freibeträge (ab WS 2022/2023)

a) Freibeträge vom Einkommen der Eltern und des Ehegatten/eingetr. Lebenspartners (eLP) gemäß § 25 BAföG

2.415,00 €    vom Einkommen der miteinander verheirateten Eltern

1.605,00 €    vom Einkommen jedes Elternteils in sonstigen Fällen/vom Einkommen des Ehegatten/eLP desAuszubildenden

805,00 €    vom Einkommen des nicht in Eltern-Kind-Beziehungzum Auszubildenden stehenden Ehegatten/eLP des Einkommensbeziehers

730,00 €    für jedes weitere Kind

b) Freibeträge vom Einkommen des Auszubildenden gemäß § 23 BAföG

330,00 €   für den Auszubildenden selbst

805,00 €   für den Ehegatten/eLP des Auszubildenden

730,00 €   für jedes Kind des Auszubildenden

c) Freibeträge vom Vermögen des Auszubildenden gemäß § 29 BAföG

15.000,00 €   für den Auszubildenden vor Vollendung des 30. Lebensjahres

45.000,00 €  für den Auszubildenden nach Vollendung des 30. Lebensjahres

2.300,00 €   für den Ehegatten/Lebenspartner des Auszubildenden

2.300,00 €   für jedes Kind des Auszubildenden