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Aktuelle Bedarfssätze und Freibeträge
Bedarfssatz für Studierende | in der BRD bzw. innerhalb der EU | |
außerhalb wohnend | bei den Eltern wohnend | |
Bedarf für die Unterkunft | 427,00 €
325,00 € |
427,00 €
56,00 € |
Regelbedarf | 752,00 € | 483,00 € |
Krankenversicherungszuschlag (gesetzl. KV) / ab dem 30. Lebensjahr
Pflegeversicherungszuschlag / ab dem 30. Lebensjahr |
84,00 € / 155,00 €
25,00 € / 34,00 € |
84,00 € / 155,00 €
25,00 € / 34,00 € |
Maximalförderung | 861,00 € | 592,00 € |
BAföG-Freibeträge (ab WS 2021/2022)
a) Freibeträge vom Einkommen der Eltern und des Ehegatten/eingetr. Lebenspartners (eLP) gemäß § 25 BAföG
2.000,00 € vom Einkommen der miteinander verheirateten Eltern
1.330,00 € vom Einkommen jedes Elternteils in sonstigen Fällen/vom Einkommen des Ehegatten/eLP desAuszubildenden
665,00 € vom Einkommen des nicht in Eltern-Kind-Beziehungzum Auszubildenden stehenden Ehegatten/eLP des Einkommensbeziehers
605,00 € für jedes weitere Kind
b) Freibeträge vom Einkommen des Auszubildenden gemäß § 23 BAföG
290,00 € für den Auszubildenden selbst
665,00 € für den Ehegatten/eLP des Auszubildenden
605,00 € für jedes Kind des Auszubildenden
c) Freibeträge vom Vermögen des Auszubildenden gemäß § 29 BAföG
8.200,00 € für den Auszubildenden
2.300,00 € für den Ehegatten/Lebenspartner des Auszubildenden
2.300,00 € für jedes Kind des Auszubildenden