FAQ - Australienförderung


Australienförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)


1. Wann und wie ist der Antrag auf Ausbildungsförderung für eine Ausbildung in Australien zu stellen?

Der Antrag ist wegen des Bearbeitungsumfangs so früh wie möglich zu stellen — nach Möglichkeit ca. sechs Monate vor Aufnahme der Ausbildung in Australien. Er ist einzureichen beim Studierendenwerk Marburg, Amt für Ausbildungsförderung, Erlenring 5, 35037 Marburg. Selbstverständlich ist auch eine „spätere“Antragstellung möglich; allerdings müssen Sie hinsichtlich der Finanzierung Ihrer Auslandsausbildung die Dauer der Bearbeitung berücksichtigen. Nach Eingang Ihres Antrages erhalten Sie eine entsprechende Eingangsbestätigung. Gefördert wird vom Beginn des Monats, in dem die Ausbildung aufgenommen wird; frühestens aber vom Beginn des Antragsmonats an.

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2. Welche Unterlagen sind für die Antragstellung erforderlich?

Antragsformulare wie bei Inlandsförderung (Formblatt 01, Formblatt 03 der Eltern mit Einkommensnachweisen des vorletzten Kalenderjahres) zusätzlich / Formblatt 06 — Zusatzblatt für eine Ausbildung im Ausland / Zulassungsbestätigung/ -bescheid der ausländischen Hochschule auf entsprechendem Vordruck / Nach Aufnahme des Auslandsstudiums: endgültiger Nachweis der Immatrikulation auf dem Vordruck / ggf. Nachweis über beitragspflichtige Kranken- und Pflegeversicherung / Nachweis über gezahlte Studiengebühren

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3. Sind die Antragformulare auch im Internet zu finden?

Ja, Antragsformulare (sog. Formblätter) gibt es beim Studierendenwerk, als Download unter Formulare.

Da das Schriftformerfordernis mit Inkrafttreten des 27. BAföGÄndG weggefallen ist, kann der Antrag auch komplett online gestellt werden. Wir empfehlen wir eine Online-Antragstellung auf BAföGdigital.

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4. Welche allgemeinen Voraussetzungen sind zu erfüllen?

Sie müssen Ihren ständigen Wohnsitz im Inland haben, Grundkenntnisse in Ihrer Studienfachrichtung während einer zumindest einjährigen Ausbildung in Deutschland erlangt haben, in Australien in der selben Fachrichtung wie in Deutschland studieren und in Ihrer Fachrichtung noch innerhalb der Förderungshöchstdauer nach § 15a BAföG (Regelstudienzeit) studieren.

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5. Für welchen Zeitraum wird ein Studium in Australien gefördert?

Die Förderung ist in der Regel nur für die Dauer eines Jahres und für einen einzigen zusammenhängenden Zeitraum möglich. In dieser Zeit muss eine Immatrikulation als full-time-student vorliegen. Weiterhin muss die Ausbildung mindestens 6 Monate oder 1 Semester dauern.

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6. Wird Förderung auch für die sog. orientation week gewährt?

Nein, hierfür besteht - ebenso wie bei einer Einschreibung als visiting student - in der Regel kein Anspruch auf Förderung. Prinzipiell müssen Sie als full-time-student eingeschrieben sein.

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7. Werden auch die Reisekosten und Studiengebühren erstattet?

Ja, Studiengebühren, soweit diese notwendig sind und Sie alle Möglichkeiten zum Erlass oder zur Ermäßigung der Studiengebühren ausgeschöpft haben. Die Notwendigkeit und Ihre Erlassbemühungen müssen Sie nachweisen. Studiengebühren werden längstens für die Dauer eines Jahres bis zur Höhe von € 5.600,00 (ab 08/2022) bedarfserhöhend berücksichtigt. Sollten Sie für die Durchführung einer ausländischen Ausbildung bereits Studiengebühren in Höhe von 5.600,00 € oder für 12 Monate (unabhängig von der Höhe der Ihnen erstatteten Studiengebühren) erhalten haben, ist der Anspruch erschöpft. Verwaltungs- und Benutzergebühren können nicht übernommen werden. Es werden außerdem nur die Studiengebühren berücksichtigt, die Sie selbst zu tragen haben und die im Ausland zu entrichten sind. Ihre Zahlungen sind durch Quittungen zu belegen. Reisekosten für die Hin- und Rückreise zum Ausbildungsort werden pauschal mit € 500,00 je Reise, ingesamt mit € 1.000,00, bedarfserhöhend berücksichtigt Eine isolierte Erstattung von Reisekosten und Studiengebühren ist ausgeschlossen.

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8. Kann ich auch nur die Erstattung von Reisekosten und Studiengebühren beantragen?

Nein, eine isolierte Erstattung der Reisekosten und Studiengebühren — ohne Ermittlung des Grundbedarfs und ohne Feststellung einer möglichen Anrechnung von Einkommen / Vermögen des Auszubildenden bzw. von Einkommen der Eltern - ist ausgeschlossen.

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9. Kann ich eine Abschlagszahlung auf die Reisekosten und Studiengebühren erhalten?

Auf besonderen formlosen Antrag können die Reisekosten und Studiengebühren in einer Summe mit der ersten Auszahlung der Fördermittel erstattet werden. Die erste Auszahlung kann frühestens im Monat der Aufnahme der Auslandsausbidlung erfolgen. Allerdings ist die Erstattung der Studiengebühren nur nach Vorlage der entsprechenden Zahlungsquittung möglich. Dies bedeutet, dass eine Abschlagszahlung zur Zahlung dieser Kosten nicht möglich ist, da die Erstattung frühestens erfolgen kann, wenn Sie die Studiengebühren bereits bezahlt haben. Hinsichtlich dieser Kosten müssen Sie also in Vorlage treten.nkommen / Vermögen des Auszubildenden bzw. von Einkommen der Eltern - ist ausgeschlossen.

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10. Wie hoch ist die Förderung insgesamt?

Neben dem Grundbedarf (nach 13 Abs. 1 u. 2 BAföG) von z. Zt. € 812,00 monatlich erhöht sich der Bedarf bei einer Ausbildung in Australien umden Auslandszuschlag in Höhe von z. Zt. € 41,00 (Bewilligungszeiträume ab 01.08.2022) monatlich (bei Nachweis einer eigenen beitragspflichtigen Kranken- und Pflegeversicherung im Inland) bis zu € 94,00 monatlich einen Zuschlag zur Krankenversicherung im Ausland (Pflichbeitrag zur Overseas Health Insurance (OSHC)) Studiengebühren bis zu einer Höhe von € 5.600,00. Reisekosten für die (einmalige) Hin- und Rückreise zum Ausbildungsort werden pauschal mit € 500,00 je Reise, ingesamt mit € 1.000,00, bedarfserhöhend berücksichtigt. Wichtig: Prinzipiell ist der Förderungsanpruch — wie bei der Inlandsförderung auch — einkommens- bzw. vermögensabhängig (Einkommen und Vermögen des Auszubildenden, Einkommen des Ehegatten / der Eltern).

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11. Werden die in Australien anfallenden Mietkosten erstattet?

Während der Ausbildung im Ausland wird ein Mietkostenzuschlag nicht gewährt. Der monatliche Bedarfsatz für eine auswärtige Unterbringung wird pauschal berücksichtigt.

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12. Wann kann ich mit Geld rechnen?

Nicht vor Aufnahme der Ausbildung. Die Studiengebühren können erst nach Vorlage des Zahlungsnachweises berücksichtigt werden.

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13. Kann ich vorab (vor Ergehen eines Bescheides) erfahren, wie hoch mein Förderungsanspruch ist ?

Das ist leider nicht möglich. Bitte beachten Sie dies bei der Planung Ihres Auslandsstudiums ! Es besteht lediglich die Möglichkeit, über einen Förderungsanspruch dem Grunde nach zu entscheiden. Damit wird aber lediglich eine Entscheidung über die prinzipielle Förderungsfähigkeit der Auslandsausbildung, nicht aber auch über die konkrete Höhe des Förderungsanspruchs, getroffen !!!

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14. In welchem Umfang ist die Ausbildungsförderung für die Ausbildung im Ausland zurückzuzahlen?

Die Ausbildungsförderung wird im Regelfall je zur Hälfte als Zuschuss und unverzinsliches Darlehen geleistet. Diesbezüglich gelten die gleichen Rückzahlungsmodalitäten wie bei der Inlandsförderung auch. Die Studiengebühren werden in voller Höhe als Zuschuss gezahlt und müssen nicht zurückgezahlt werden.

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